Ruhrstadion: Hüpfverbot in Bochumer Ostkurve

BOCHUM – „WER NICHT HÜPFT IST UNGEÜBTER! HEY! HEY!“ – so oder so ähnlich könnte es demnächst durch das alt-ehrwürdige Ruhrstadionen schallen. Nur wirklich im Takt springen sollte man zu diesem Fangesang nicht. Denn tief im Westen ist ausgerechnet das verboten, was im Fußball gemeinhin als Ausdruck grenzenloser Begeisterung gilt. Willkommen in der 2. Bundesliga, wo inzwischen offenbar sogar die Ekstase einer behördlichen Prüfung standhalten muss.

Trampolin statt Tribüne?

Der Hintergrund klingt zunächst nach einem verspäteten Aprilscherz: Im Zuge der geplanten Modernisierung des Ruhrstadions haben Untersuchungen ergeben, dass rhythmische Bewegungen vieler Fans starke Schwingungen auf der Osttribüne auslösen können. Der sogenannte „Trampolineffekt“ könne bei weniger hüpferfahrenen Stadionbesuchern zu Unwohlsein führen. Wohlgemerkt: Die Tragfähigkeit der Tribüne ist laut Gutachten gegeben. Einsturzgefahr besteht demnach nicht – aber offenbar besteht die Gefahr, dass dem einen oder anderen beim kollektiven Freudensprung etwas blümerant wird.

Die Konsequenz: In den Blöcken N2, O, P und Q sind synchronisierte Hüpf- und Sprungbewegungen untersagt. Das Verbot gilt seit Oktober und soll bis zum Abschluss der geplanten Sanierungsarbeiten im Jahr 2028 bestehen bleiben. Zwei Jahre ohne gemeinsames Hüpfen? Für manche Fans vermutlich eine härtere Prüfung als so mancher Auftritt ihrer Mannschaft.

Jubeln ja, Hüpfen nein – alles klar?

Immerhin: Der Torjubel bleibt ausdrücklich erlaubt. Wer beim entscheidenden Treffer also spontan vom Boden abhebt, muss nicht gleich mit dem Bauordnungsamt rechnen. Kritisch wird es offenbar erst, wenn aus individueller Freude eine choreografierte Massenbewegung wird.

Die Unterscheidung dürfte im Stadionalltag allerdings für interessante Diskussionen sorgen. Ab wann wird aus spontanem Jubel eigentlich verbotenes Gruppenhüpfen? Gibt es künftig einen Hüpfschiedsrichter, der mit erhobenem Zeigefinger die Taktzahl kontrolliert? Und darf man wenigstens noch mit dem Fuß wippen, wenn der Schiedsrichter mal wieder einen Elfmeter übersieht?

Stimmung nach Vorschrift

Bei den Bochumer Ultras stößt die Maßnahme auf deutliche Kritik. Sie halten die Begründung für unverhältnismäßig und fordern eine Aufhebung des Verbots. Der Verein wiederum muss die behördliche Anordnung umsetzen. Andernfalls droht im schlimmsten Fall die vollständige Sperrung der Ostkurve – mit Platz für bis zu 10.000 Zuschauern, die dann von draußen mitsingen dürften. Vermutlich im Sitzen.

So bleibt den VfL-Fans vorerst nur, ihre Mannschaft möglichst standfest anzufeuern. Die Ostkurve soll schließlich beben – nur bitte nicht im wörtlichen Sinne.

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